AGB & Stornobedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Falkencamp Döbriach

 

I.             Geltungsbereich

a.     Diese Geschäftsbedingungen gelten für die mietweise Überlassung von Zimmern/Betten, Stand- und Zeltplätzen zur Beherbergung an Individual- oder Gruppengäste sowie alle damit zusammenhängenden, für die buchenden Personen erbrachten Leistungen des Platzes.

b.     Für die vertraglichen Leistungen gelten ausschließlich die Beschreibungen und Preisangaben der für den Reisezeitraum gültigen Preislisten.

c.      Telefonische Auskünfte, Nebenabreden oder sonstige Zusicherungen, gleich welcher Art, bedürfen der Bestätigung in Schriftform. Für alle Preise und Informationen behalten wir uns Änderungen vor.

d.     Vertragspartner/in ist der Campinggast, der die Buchung getätigt hat. Er/sie haftet für alle Verpflichtungen, die sich aus dem geschlossenen Vertrag ergeben, auch für die von ihm/ihr angemeldeten Personen.

e.     Eine Mitgliedschaft bei den Österreichischen Kinderfreunden ist keine Voraussetzung für eine Buchung/Nächtigung im Falkencamp. Bei Vorweis eines Kinderfreunde-Mitgliedsausweises sowie des Nachweises der vollständigen Bezahlung des Jahresbeitrages erhält der Gast eine Ermäßigung von 5% auf die Nächtigungspreise.

 

II.           Vertragsabschluss, Haftung, Verjährung 

a.     Der Vertrag kommt durch die Annahme des Angebots der buchenden Person/en sowie der daraus resultierenden Buchungsbestätigung durch das Falkencamps Döbriach an die buchende/n Person/en zustande.

b.     Bedient sich der Gast für die Buchung eines/r Stellvertreter:in, so haftet die/derselbe dem Falkencamp Döbriach zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner:in für alle Verpflichtungen, die sich aus dem Vertrag ergeben.

c.      Die Gebühren für das Falkencamp Döbriach sind im Gebührenverzeichnis (Preisliste) festgesetzt und dem Aushang zu entnehmen. Mitgliedsfamilien der Kinderfreunde sowie der im Aushang angeführten Organisationen erhalten Ermäßigungen nach Vorlage der entsprechenden Nachweise.

d.     Zusatzvereinbarungen sind zulässig und bedürfen der Schriftform.

 

III.          Reservierungen

a.     Reservierungen sind nur zeitlich möglich. Ferner lässt sich daraus kein Anspruch auf einen bestimmten Stellplatz oder Zeltplatz ableiten.

b.     Mit Zugang der schriftlichen Buchungsbestätigung bei der buchenden Person wird die Reservierung zu einer Fixbuchung. Die Verrechnung einer Anzahlung fällt mit der schriftlichen Buchungsbestätigung zusammen. Das Zahlungsziel beträgt 14 Tage. Der Restbetrag muss spätestens am Tag der Abreise bezahlt werden. Ein Anspruch auf eine Unterkunft am Platz besteht nur, wenn die Anzahlung auf unserem Bankkonto eingegangen ist. Ohne vollständige Bezahlung der Anzahlung vor Anreise besteht kein Anspruch auf eine Nächtigung jeglicher Kategorie, auch wenn eine schriftliche Bestätigung im Voraus durch das Falkencamp erfolgt ist.

c.      Für die buchende Person verbindlich sind der vom Falkencamp Döbriach bestätigte Buchungszeitraum sowie die bestätigte Anzahl gemieteter Objekte einer Kategorie. Änderungen der Personenzahl sind spätestens beim Einchecken anzugeben. Nachfolgende Änderungen können vom Falkencamp Döbriach nicht berücksichtigt werden. Weiters erwächst der buchenden Person daraus auch kein Anspruch auf Kürzung des Gesamtrechnungsbetrages. Mit dem Falkencamp Döbriach bedungene Zusatzleistungen, die während des Aufenthalts konsumiert bzw in Anspruch genommen werden, sind ebenfalls vor Ort spätestens bei Abreise zu bezahlen.

d.     Kurzfristige Reservierungen (Buchungen weniger als 7 Tage vor der Anreise) sind verbindliche Buchungen, wenn eine schriftliche Bestätigung durch das Falkencamp erteilt wurde. Dieser Vertrag ist nicht stornierbar. Alle gebuchten Leistungen (ausgenommen Strompauschale, Ortstaxe, zusätzliche Personen) müssen zu 100% bezahlt werden, auch bei Nichtanreise.

 

IV.          Rücktritt von der Reservierung durch den Gast

a.     Der Rücktritt von einer Buchung muss schriftlich erfolgen und bedarf der schriftlichen Zustimmung des Falkencamps Döbriach.

b.     Bis spätestens zwei Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes kann der Beherbergungsvertrag durch den Gast per Erklärung aufgelöst werden, ohne dass damit Kosten verbunden sind. Die schriftliche Stornoerklärung muss bis spätestens zwei Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes beim Falkencamp Döbriach eingegangen sein.

c.      Bis spätestens ein Monat vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes, kann der Beherbergungsvertrag durch den Gast per Erklärung aufgelöst werden. Es ist jedoch eine Stornogebühr im Ausmaß von 25 % des seinerzeit vereinbarten jeweiligen Gesamtpreises zu bezahlen. Die schriftliche Stornoerklärung muss bis spätestens ein Monat vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes in den Händen des Falkencamps Döbriach sein.

d.     Bis spätestens sieben Tage vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes, kann der Beherbergungsvertrag durch den Gast per Erklärung aufgelöst werden. Es ist jedoch eine Stornogebühr im Ausmaß von 75 % des seinerzeit vereinbarten jeweiligen Gesamtpreises zu bezahlen. Die schriftliche Stornoerklärung muss bis spätestens sieben Tage vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes in den Händen des Falkencamps Döbriach sein.

e.     Sollte die schriftliche Stornoerklärung später als sieben Tage vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes beim Falkencamp Döbriach einlangen, ist eine Stornogebühr im Ausmaß von 100 % des seinerzeit vereinbarten jeweiligen Gesamtpreises zu bezahlen.

f.      Das Falkencamp Döbriach hat das Recht, für den Fall, dass der Gast bis 19 Uhr des vereinbarten Ankunftstages nicht erscheint, vom Vertrag zurückzutreten, es sei denn, dass ein späterer Ankunftszeitpunkt vereinbart worden ist oder der Gast das vereinbarte Entgelt bereits für die volle Vertragsdauer entrichtet hat. Auch wenn der Gast die bestellten Räume bzw. die Beherbergungsleistung nicht in Anspruch nimmt, ist er dem Falkencamp Döbriach gegenüber zur Bezahlung des vereinbarten Entgeltes verpflichtet.

g.     Dem Falkencamp Döbriach obliegt es, sich um eine anderweitige Vermietung der nicht in Anspruch genommenen Räume den Umständen entsprechend zu bemühen.

h.     Die gültige Stornierungsgebühr ist auch dann zu zahlen, wenn die buchende Person vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges des Falkencamps Döbriach oder einer von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt vom Beherbergungsvertrag ist der Zugang der Rücktrittserklärung (schriftliche Stornierung der Reservierung) beim Falkencamp Döbriach.

i.       Der gebuchte bzw. bei Anreise angegebene Aufenthaltszeitraum ist verbindlich. Eine vorzeitige Abreise rechtfertigt nicht die Kürzung des Gesamtrechnungsbetrages.

j.       Wenn der Gast seinen/ihren gebuchten Platz, gebuchtes Zimmer bzw. gebuchte Unterkunft nicht bis 10 Uhr des Abreisetages räumt, ist das Falkencamp Döbriach berechtigt, einen entsprechenden Zuschlag, in Höhe des aktuell gültigen Tagsatzes lt Preisliste, in Rechnung zu stellen.

 

V.           Rücktritt durch das Falkencamp

a.     Ist ein Rücktrittsrecht der buchenden Person innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart (z.B. optionale Buchung), kann das Falkencamp Döbriach in diesem Zeitraum seinerseits von dem Vertrag zurücktreten, wenn Anfragen anderer Kund*innen nach den vertraglich gebuchten Plätzen oder Mietunterkünften vorliegen und der buchenden Person auf Rückfrage des Falkencamps Döbriach auf sein/ihr Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

b.     Wird eine vereinbarte Vorauszahlung durch den Gast mit Ablehnungsandrohung durch das Falkencamp Döbriach nicht geleistet, ist das Falkencamp Döbriach zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

c.      Das Falkencamp ist ferner berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls höhere Gewalt oder andere vom Falkencamp nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen gebucht wird (z.B. Altersangaben / Minderjährigkeit der buchenden Person bzw. Mitreisender ohne elterliche Begleitung).

d.     Wenn das Falkencamp begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistungen den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Falkencamps in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Campingplatzes zuzurechnen ist.

e.     Das Falkencamp hat den buchenden Personen die Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich anzuzeigen.

f.      Bei berechtigtem Rücktritt Falkencamps steht dem Gast kein Anspruch auf Schadenersatz zu, es sei denn, es liegt ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Campingplatzes vor.

 

VI.          Anreise

a.     Der Zutritt zum Gelände ist nur nach Anmeldung gestattet. Wir ersuchen daher, sich zuallererst im Büro anzumelden. Die Abreise erfolgt nach der Abmeldung.

b.     Der Stell-/Zeltplatz bzw. die Unterkunft wird dann gemeinsam besichtigt. Ein eigenmächtiger Platzwechsel ist nicht gestattet.

c.      Der angegebene Anreisetermin ist verbindlich. Einchecken ist am vertraglich vereinbarten Anreisetag zu den Büro-Öffnungszeiten möglich, die dem Aushang zu entnehmen sind. Die Gäste haben das Recht, die gebuchten Räume, Zimmer, Stellplätze ab 16 Uhr des vereinbarten Tages zu beziehen. Sofern die Anreise am verbindlich gebuchten Anreisetag nicht erfolgt, muss die Reservierung durch das Falkencamp nicht aufrecht gehalten werden. Check-Out-Time ist 10 Uhr, das gilt bei Platzmangel auch für Stell- und Zeltplätze. Bei verspätetem Check-Out wird eine Zusatznacht verrechnet.

d.     Die beim Check-In angegebene Personenanzahl ist verbindlich.

e.     Die Anzahl der bei Anreise angegebenen Personen kann im Nachhinein nicht mehr nach unten geändert werden.

 

VII.         Ruhezeiten

a.     Als absolute Ruhezeit gilt 23 Uhr bis 7:30 Uhr. Unnötige Lärmbelästigungen wie Hämmern, Entsorgen von Glasflaschen im Container, Türenschlagen, laute, mechanische Musik etc. sind zu unterlassen.

b.     Wer gegen die Bestimmungen der Platzruhe in grober Weise verstößt, muss mit sofortigem Platzverweis rechnen. Auch tagsüber ist ruhestörender Lärm grundsätzlich zu vermeiden.

c.      Das Falkencamp behält sich vor, in Ausnahmefällen (z.B. für Veranstaltungen) die Ruhezeiten zu verkürzen. Dies wird frühzeitig schriftlich als Aushang in der Rezeption bzw. Infokasten veröffentlicht.

 

VIII.       Gruppen

a.     Gruppen anerkannter Träger:innen (Sportvereine, Kirchen, Schulen, etc.) sind uns herzlich willkommen. Der/die Träger:in benennt eine:n Gruppenleiter:in, der/die für die Einhaltung der Platzordnung die Verantwortung übernimmt und für das Falkencamp Döbriach als Ansprechpartner:in jederzeit zur Verfügung steht. Spätestens eine Woche vor Anreise ist eine vollständige Liste der Gruppenmitglieder mit Namen, Adresse und Geburtsdatum vorzulegen.

b.     Das Falkencamp Döbriach behält sich vor, eine angemessene Kaution (individuell zu vereinbaren) in bar zu verlangen, welche bei Anreise in bar an der Rezeption hinterlegt werden muss. Diese Kaution dient dazu, die Einhaltung von Platzordnung und Ruhezeiten zu gewährleisten und kann bei Verstößen einbehalten werden.

c.      Bei Gruppenreisen ist bei Unterschreitung um mehr als 10 % der vereinbarten Teilnehmer:innenzahl 30 % des Tagespensionspreises für jeden nicht erschienenen Teilnehmer pro Tag als Pönale zu zahlen.

 

IX.          Hunde

a.     Mitreisende Hunde sind nur in vorheriger Absprache bei uns am Platz gestattet, dies auch nur im Bereich der Wohnmobilzone. Alle Indoor-Bereiche sowie der Campingbereich für Kinder- und Jugendliche sind hundefreie Zonen. Spätestens bei Anreise, sind Hunde an der Rezeption anzumelden.

b.     Hunde sind auf dem gesamten Gelände inkl. der Anfahrtszone an der Leine zu halten. Auf dem angemieteten Standplatz ist der Hund so angeleint zu halten, dass er sich nicht über den Stellplatz hinaus frei bewegen kann.

c.      Der Strand ist hundefreie Zone.

d.     Wir behalten uns vor, in Einzelfällen eine Maulkorbpflicht zu bestimmen bzw. einzelne Hundehalter des Platzes zu verweisen.

e.     Zur Verrichtung der Notdurft muss das Gelände außerhalb des Campingplatzes benützt werden Hundekot ist ordnungsgemäß zu entsorgen.

f.      Die Reinigungsgebühren der angemieteten Festunterkünfte erhöhen sich pro Hund und Nutzung um € 20,-.

 

X.           Tagesbesucher:innen

a.     Tagesbesucher:innen sind uns grundsätzlich willkommen, sind aber erst nach Anmeldung in der Rezeption berechtigt, das Falkencamp Döbriach zu betreten.

b.     Tagesbesucher:innen müssen das Falkencamp bis 23 Uhr verlassen.

c.      Die Campleitung ist berechtigt, die Aufnahme von Personen zu verweigern oder sie des Camps zu verweisen, wenn dies zur Aufrechterhaltung der Ordnung und im Interesse der Campinggäste erforderlich erscheint.

 

XI.          Aufsichtspflicht

Auf dem gesamten Gelände verbleibt die Aufsichtspflicht für Kinder in jedem Fall bei den Eltern bzw. den beaufsichtigenden Personen (in Gruppen). Wenn Kinder Anlagen (z.B. Sportplätze, Strand, etc.) des Falkencamps wahrnehmen, ergibt sich daraus keine Betreuungs- oder Aufsichtspflicht durch Mitarbeiter:innen des Falkencamps Döbriach.

 

XII.         Sonstiges

a.     Bei Nutzung von Flüssiggas im Wohnwagen, muss eine gültige Gasprüfung vorliegen.

b.     Die Campleitung behält sich das Recht vor, Platzzuteilungen zu ändern, wenn dies aus organisatorischen Gründen notwendig ist.

c.      Für die Benutzung der Duschen, gibt es geregelte Öffnungszeiten der Anlagen – siehe Aushang.

d.     Der Gast verpflichtet sich zur sparsamen Nutzung von Wasser.

e.     Alle Abfälle müssen getrennt werden (Restmüll, Papier, Glas und Kunststoff) und sind ausschließlich beim Müllplatz in den dafür vorgesehenen Behältern zu entsorgen. Sperrmüll ist von jedem Campinggast selbst zu entsorgen, ansonsten wird vom Falkencamp eine Reinigungspauschale eingehoben.

f.      Das Auslegen von Planen oder Teppichen auf dem Stellplatz ist nicht erwünscht, um die natürliche Oberfläche erhalten zu können. Durch Zeltpflöcke, Zeltschnüre und anderes Zeltzubehör darf niemand gefährdet werden.

g.     Das Umgrenzen der Stell- und Zeltplätze mit Gräben und Einfriedungen ist nicht erwünscht.

h.     Das Betreten fremder Grundstücke ist untersagt.

i.       Offenes Feuer ist nur in Absprache mit der Campleitung und in den dafür vorgesehenen Feuerschüsseln bzw an den dafür vorgesehenen Feuerplätzen (zentraler Platz) möglich. Behördliche Auflagen (wie zB Feuerverbote) sind entsprechend Folge zu leisten.

j.       Das Einbringen jeglicher Abwässer in den Untergrund, in offene Gerinne, etc. ist nicht erlaubt. Abwässer dürfen nur in die dafür vorgesehenen Ausgüsse der Sanitäranlagen (Chemietoilette) geleert werden.

k.      Das Fahren mit Fahrzeugen aller Art ist nur auf den hierfür vorgesehenen Wegen und nur im Schritttempo gestattet.

l.       Das Rauchen ist nur an den dafür vorgesehen Raucher*innen-Zonen erwünscht. Zigarettenstummel sind ordnungsgemäß zu entsorgen.

m.    Die Straßen sind von allen Gästen gleichwertig zu benutzen und grundsätzlich freizuhalten beziehungsweise zur An- und Abreise von Gästen umgehend freizugeben.

n.     Im Übrigen gelten die relevanten rechtlichen Bestimmungen, insbesondere des Campingplatzgesetzes Kärnten, in der jeweils geltenden Fassung.

 

XIII.       Haftung

a.     Jeder Gast verpflichtet sich, die Infrastruktur, insbesondere das Inventar, bei sonstiger zivilrechtlicher Haftung, pfleglich zu behandeln. Das Falkencamp Döbriach übernimmt für Vermögensschäden der buchenden Personen keine Haftung. Die Haftung des Falkencamps Döbriach einschließlich des Verhaltens seiner Vertreter:innen und Erfüllungsgehilfen wegen Verletzung vertraglicher Pflichten, unerlaubter Handlungen und positiver Vertragsverletzungen, ist auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt. 

 

XIV.       Schlussbestimmungen

a.     Bestimmungen, Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen müssen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen des Beherbergungsvertrages durch die buchende Person entfalten keine Rechtskraft.

b.     Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Falkencamps Döbriach.

c.      Ausschließlicher Gerichtsstand ist Wien.

d.     Es gilt österreichisches Recht.

e.     Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.